Lärm- und Schallschutz im Büro- und Gewerbebau

Viele Menschen klagen über zu viel Lärm in ihrer unmittelbaren Umgebung und in ihrem Arbeitsumfeld. Lärmbelästigungen können vor allem an Büroarbeitsplätzen zu verminderter Konzentrationsfähigkeit führen und die Arbeitsatmosphäre negativ beeinflussen. Daher sollte schon bei der Planung von Gebäuden, ob für private oder gewerbliche Zwecke, ein Augenmerk auf den Schall- und Lärmschutz gelegt werden.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen Lärm und Schall, der von außen auf ein Gebäude einwirkt, und dem Lärm,
der innerhalb eines Gebäudes und auf dem Grundstück entsteht. Hierbei wird zwischen den Anforderungen des Lärmschutzes und dem akustischen Komfort differenziert.

Lärmschutz im Gewerbe

Für Bauten in Gewerbe- und Industriegebieten werden in der Regel vom Gesetzgeber feste Grenzwerte, die sogenannten Schallleistungspegel, vorgegeben. Diese berücksichtigen, wie viel Lärm (gemessen in Dezibel) insgesamt von einem Baugebiet ausgehen darf. Die Werte sind umso niedriger, je näher ein schützenswerter Bereich, z.B. ein Wohngebiet, an einem Gewerbegebiet liegt. Außerdem werden in der Regel unterschiedliche Grenzwerte für die Tages- und Nachtzeit vorgegeben.

Um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen, wird ein Beurteilungspegel gemessen. Dabei wird zum einen die Geräuschbelastung aus der Umgebung bewertet, die z.B. durch Verkehrslärm oder Lärm durch Arbeiten im Freien erzeugt wird und zum anderen wird der Lärm, der innerhalb des Gebäudes entsteht, beurteilt.

Auf die besonderen Lärmschutzanforderungen sollte schon bei der Planung von Gebäuden und Außenanlagen eingegangen werden. Durch folgende Maßnahmen kann der Lärmschutz eines Gebäudes verbessert werden:

  • Anordnung der Gebäude und Außenanlagen
    Zum Beispiel die Verlegung der Parkplätze, des Lieferverkehrs und der Tore auf die abgewandte Seite der Wohnbebauung.
  • Mindestanforderungen an die Gebäudehülle
    Je schwerer eine Außenwandkonstruktion ist, desto besser ist der Lärmschutz. Spezielle Verglasungen und Dichtungen an Fenstern, Türen und Toren können ebenfalls einen positiven Beitrag zur Verbesserung des Lärmschutzes leisten.
  • Maßnahmen zur Schalldämmung an technischen Bauteilen
    Zum Beispiel durch Schalldämpfer oder schallabsorbierende Materialien.

Neben dem Lärmschutz im Gewerbe- und Industriebereich, der bewirken soll, dass Bereiche in der Umgebung möglichst nicht gestört werden, gibt es außerdem noch den Wunsch nach einem akustischen Komfort, der im persönlichen Arbeitsumfeld gefragt ist.

Lärm- und Schallschutz in Büros – Akustischer Komfort

Insbesondere bei der Organisation und Gestaltung von modernen Büroarbeitsplätzen in Bürogebäuden besteht mittlerweile der Anspruch, ein Optimum an Komfort auch aus akustischer Sicht zu erreichen. Dabei sind der Schutz gegen Lärm von außen und der interne Schallschutz gegen den Bürolärm ein Thema.

Mindestanforderungen an den Schallschutz sind im Bauordnungsrecht der Länder geregelt. Sie betreffen allerdings
in erster Linie den Schallübertritt zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten. Innerhalb einer Nutzungseinheit gibt es
keine gesetzliche Regelung. Vielmehr bestimmt der Nutzer, was an Schallschutz benötigt wird.

Ausreichender Schallschutz in Büros gegen Lärm von außen wird durch die passenden Außenbauteile sichergestellt. Massive Außenwandkonstruktionen und Schallschutzfenster sind bei höheren Anforderungen dafür hervorragend geeignet. Im Gebäude selbst unterscheidet man zwischen Luft- und Körperschall.

Luftschall breitet sich durch die Luft aus und kann sich auf feste Gegenstände wie Wände übertragen. Schwere massive Konstruktionen dämmen Luftschall am besten. Aber auch mit mehrschichtigen Leichtbaukonstruktionen können sehr gute Ergebnisse erzielt werden. Entscheidend ist hier die Qualität der Ausführung. Trittschall als eine Form des Körperschalls entsteht z.B. durch Gehen und dem Verrücken von Stühlen. Die Weiterleitung von Trittschall wird in der Regel durch spezielle weichfedernde Dämmschichten unter dem Estrich sowie in geringem Umfang durch weiche Bodenbeläge wie Teppichfliesen reduziert. Bestehen auf Grund der Nutzung einzelner Räume besondere Diskretionsanforderungen, so sollte hierauf durch den Einbau von Schallschutztüren reagiert werden.

Neben dem Schallschutz hat die Raumakustik einen entscheidenden Einfluss auf den Komfort, der am Arbeitsplatz ein ruhiges und entspanntes Arbeiten ermöglichen soll. Hierfür ist der Einbau einer abgehängten Akustikdecke ein bestimmendes und in der Regel unumgängliches Element. Dabei sollte die Ausführung der Akustikdecke auf die jeweilige Raumnutzung und die daraus resultierende Akustikanforderung abgestimmt werden.

In Büroräumen sollte nach Möglichkeit so viel Schall wie möglich geschluckt werden. In Besprechungs- oder
Schulungsräumen sollte dagegen der Schall möglichst nicht gedämpft, sondern der Nachhall durch Reflexionen
an Decken und Wänden reduziert werden.

Fazit

So vielschichtig wie das Thema Lärm- und Schallschutz im Büro- und Gewerbebau ist, so wichtig ist eine gute und rechtzeitige Planung von geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmemissionen und der Schaffung angenehmer Arbeitsbedingungen. Als regionaler Partner mit über 35 Jahren Erfahrung im Hallenbau ist GROTE Ihr kompetenter Ansprechpartner direkt vor Ort und steht Ihnen bei allen Fragen rund um den Lärm- und Schallschutz im Büro- und Gewerbebau zur Verfügung.